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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CT Cloud Design GmbH & Co. KG

 

1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden.

1.1 Alle Angebote, Verkaufs-, Liefergeschäfte und Leistungen – auch in der Zukunft – erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

1.2 Dem Hinweis auf eigene Geschäfts-bedingungen widersprechen wir ausdrücklich, es sei denn wir stimmen ausdrücklich schriftlich der Geltung dieser entgegenstehenden Bedingungen zu.

1.3 Bestimmte Lieferungen und Leistungen werden nur zu besonderen Bedingungen angeboten und ausgeführt. Es gelten dann die jeweiligen besonderen Bedingungen in Ergänzung zu unseren AGB.

2. Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns in schriftlicher Form oder in Textform bestätigt worden ist.

2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und korrekten Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Dieses gilt für den Fall, dass eine Nicht- oder Falschlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nicht- oder Falschlieferung unverzüglich informiert und eine Ersatzlösung angeboten.

2.4 Wir sind berechtigt Aufwendungen, die wir im Rahmen eines Angebotes und auf Wunsch des Kunden erbringen, in Rechnung zu stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommen sollte.

2.5 Bei Kalkulationsfehlern in unseren Angeboten behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich durch die Auftragsbestätigung, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn

• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

• dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).

3.3 Von uns durchgeführte Leistungen sind grundsätzlich entgeltpflichtig.

3.4 Verträge über die Lieferung von Hard- und Software verstehen sich grundsätzlich exklusive eventueller Dienstleistungen für die Konfiguration, Inbetriebnahme und Einweisungsschulungen, sofern diese nicht gesondert auf der Auftragsbestätigung vermerkt wurden.

3.5 Zur Erfüllung der angebotenen Leistungen sind wir berechtigt Unterauftragnehmer einzusetzen.

4. Preise

4.1 Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

4.2 Die Dienstleistungspreise gelten gemäß unserer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Dienstleistungspreisliste. Reisezeiten sind ebenfalls gemäß unserer Dienstleistungspreisliste zu zahlen, sofern mit dem Kunden keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Reisekosten, Spesen sowie Auslagenersatz sind gemäß Quittung zusätzlich zu den Dienstleistungsentgelten vom Kunden zu vergüten.

5. Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Abtretung

5.1 Das im Auftrag vereinbarte Entgelt ist sofort bei Erhalt der Lieferung und nach Erbringung der Dienstleistung fällig, sofern im Auftrag keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sofern der Vertrag Teilleistungen vorsieht, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung auch Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt fällig. Entgelte für wiederkehrende Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet und sind sofort zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Rechnungen werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Dem elektronischen Rechnungsversand stimmt der Kunde zu.

5.2 Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

5.3 Gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn die Ansprüche unserer Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.4 Sofern sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet, steht uns das Zurückbehaltungsrecht an weitern Lieferungen und Dienstleistungen zu. Nach einer angemessenen Frist zur Erbringung der Zahlungsverpflichtung und deren ergebnislosem Ablauf, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche aus unserem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

6. Lieferung, Teillieferung, Liefertermine

6.1 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

6.2 Wir haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

7. Mängelhaftung, Rügepflicht

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

7.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

7.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

7.4 Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in §11 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

7.5 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.

7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7.7 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1 Der Kunde wird uns die zu unserer Leistungserbringung nützlichen Informationen und Dokumente unaufgefordert und schriftlich zur Verfügung stellen.

8.2 Der Kunde wird zur Erläuterung der übergebenen Informationen und Dokumente geeignete Personen für Besprechungen zur Verfügung stellen.

8.3 Zur Leistungserbringung beim Kunden vor Ort wird der Kunde uns geeignete Räume und Kommunikationswege über Internet (WLAN) zur Verfügung stellen.

8.4 Der Kunde wird vor Beginn unserer Arbeiten für eine ausreichende Datensicherung Sorge tragen. Außer in den Fällen des § 11 haften wir nicht für Softwareverluste.

8.5 Falls der Kunde nicht rechtzeitig oder unvollständig seine Mitwirkungspflichten erbringt und uns dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht, wird dieser zusätzliche Aufwand nach unseren üblichen Dienstleistungssätzen - dem Kunden – in Rechnung gestellt.

9. Abnahme

Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, ist das Werk innerhalb von zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt. Dieses gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen vor.

10.2 Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden findet ausschließlich für uns als Hersteller statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, die zu einem Erlöschen unseres Eigentums durch Verbindung führt, wird bereits jetzt vereinbart, dass uns Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zusteht. Für die neu entstanden Sache gelten die Bedingungen der Vorbehaltsware entsprechend.

10.3 Der Kunde tritt bereits hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen seine Abnehmer an uns ab, egal ob diese an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft werden. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich anzuzeigen und Dritte auf unsere Rechte ohne Verzögerung hinzuweisen.

10.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware vor der Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen ihn zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen.

11. Haftung

11.1 Soweit sich aus diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3 Die sich aus 11.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunden nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

11.5 Wir weisen darauf hin, dass es bei Arbeiten an den IT gestützten Systemen in der Cloud oder auch On Premises trotz größter Sorgfalt und Planung zu Verlusten von Software und/oder Daten kommen kann. Für den Verlust von Daten auch einschließlich kundenindividueller Konfigurationsdaten und Konfigurationseinstellungen haften wir nur nach den vorstehenden Absätzen. Der Kunde hat seine Daten und Konfigurationsdaten und Konfigurationseinstellungen in einem zumutbaren und angemessenen Intervall zu sichern, damit die Daten und Konfigurationsdateien mit einem vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.

12. Schriftform, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand

12.1 Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder Textform.

12.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.

12.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

12.4 Ist der Kunden Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunden Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

CT Cloud Design GmbH & Co. KG
Stand: Dezember 2020